Wann besteht Bedarf für eine Wertermittlung?
- · Vermögensaufteilung (z.B. Schenkung, Erbschaft oder Scheidung)
- · Erbfall
- · Eintragung von Niesbrauch, Wohn- und Nutzungsrechten
- · An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, Grundstückstausch
- · Prüfung / Plausibilisierung von Gutachten und Immobilien-Angeboten
- · Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen
- · Beleihungen, Immobilienfinanzierung, Kreditsicherheit
- · Wertfeststellung (z.B. Vermögenswert oder Versicherungswert)
- · Immobilieninvestition (z.B. Kapitalanlage)
- · Bilanzierung des Betriebsvermögens, Unternehmensnachfolge
- · Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder Insolvenz
- · Steuerliche Aspekte (z.B. Erbschafts- oder Schenkungssteuer)
- · Denkmalschutz
- · städtebauliche Planungen (Veränderungssperre, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen)
- · Enteignungen
- · Mietstreitigkeiten
Folgende Objekte bewerte ich für Sie
- · unbebaute Grundstücke
- · Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
- · Mehrfamilienhausgrundstücke
- · Wohnungs- und Teileigentum
- · denkmalgeschützte Gebäude und Ensemble
- · gemischt genutzte Objekte
- · gewerblich genutzte Objekte
- · landwirtschaftliche Grundstücke, Wohn- und Wirtschaftsgebäude
- · Mietgutachten für Wohngebäude und Gewerbeobjekte
Auftraggeber
- · Privatpersonen (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Freizeitimmobilien, Kapitalanlage, Erbbaurechte)
- · Unternehmen (Büroimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, Hotels und Gaststätten, Objekte mit Umsatzpacht, Freizeitimmobilien,
· Landwirtschaftliche Grundstücke und Gebäude, Altenbetreutes Wohnen und Altenpflegeheime, Industrieimmobilien) - · Banken, Kreditinstitute und Versicherungen
- · Gerichte und Anwaltskanzleien
- · Betreuungsgerichte und bestellte Betreuer
- · Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- · Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Institutionen etc.